Informationen zum Lehrgang

(Kombination aus Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung)

Ziel des Lehrganges

Das Sozialmanagement erfordert umfassende Kenntnisse in vielen verschiedenen Bereichen.
Das Berufsbild Sozialmanagement beinhaltet die Fachgebiete Verwaltung und Kostenwesen, Mitarbeiterführung und Personalverwaltung, den großen Bereich der Bewohner bezogenen Aufgaben und die Öffentlichkeitsarbeit, sowie Psychologie, Soziologie und Ethik. Die Weiterbildung erfolgt bequem zu Hause mittels individueller Ausbildungsplanung (auto-didaktisch). Alle Teilnehmer/-innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (Prüfungsseminar) ein Zeugnis und ein Zertifikat, die die Teilnahme an dieser Fortbildung bestätigen und die Qualifikation zur Heimleitung und zur Pflegedienstleitung nachweisen.

Ziele der Qualifikation

Die ständig wachsenden Anforderungen an eine(n) SozialmanagerIn führen zu folgenden Bildungsschwerpunkten:

Grundwissen der Psychologie anwenden können
Grundtechniken der Betriebsführung anwenden können
Grundtechniken der Verwaltung anwenden können
Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit erkennen und umsetzen können
Befähigung zur Führung und Leitung
optimalen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen können
Bewohnerbedürfnisse erkennen und diesen Rechnung tragen können
Angehörige zur Einbindung im alltäglichen Heimablauf motivieren
Ergänzung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse
Zulassungsvoraussetzungen

Da der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges Sozialmanagement sowohl die Qaulifikation zur Einrichtungs- als auch zur Pflegedienstleitung umfasst, sind für diesen Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen beider Ausbildungsgänge zu erfüllen.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur SozialmanagerIn:
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 71 SGB XI Personen, die

eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und    Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger und
eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb    der letzten fünf Jahre nachweisen können.


Die Frist beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem der/die SozialmanagerIn bestellt werden soll. Die Frist verlängert sich um Zeiten, in denen eine benannte Fachkraft

 wegen der Betreuung eines Kindes nicht erwerbstätig war oder
als Pflegeperson nach § 19 SGB XI eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder
an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem Bundes- und Landesrecht anerkannten  Abschluss beendet worden ist. Die Frist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur SozialmanagerIn:

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die

eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss nachweisen können
durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung die weiteren für die Leitung des Heims erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben
ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können
Bewerbungsunterlagen
tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift und Datum)
Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Nachweis der Berufsausbildung
Nachweis der Berufspraxis
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
ausgefülltes und unterschriebenes zweiseitiges Anmeldeformular
unterschriebene Widerrufsbelehrung
unterschriebene Datenschutzerklärung
Durchführung des Lehrgangs

Der didaktisch-pädagogisch aufbereitete Lehrgang ist in neun Abschnitte unterteilt und auf eine Dauer von ca. 24 Monaten konzipiert, kann jedoch individuell verlängert werden – und das bis zu einem Vierteljahr kostenfrei.Er wird als berufsbegleitender Lehrgang mit sieben Ausbildungsschnitten, einer Projektarbeit und einem abschließenden Prüfungsseminar in Osnabrück durchgeführt. Der gesamte Zeitaufwand wird mit 1.210 Stunden bewertet.
Die Lehr- und Lernformen sowie das schriftliche Lehrmaterial berücksichtigen die Besonderheiten des Lehrganges und sind geprägt von der Praxiserfahrung unserer Fachdozenten.
Darüber hinaus bieten wir eine ständige Lernbegleitung durch eine(n) Studienberater/in an.

Abschluss des Lehrganges

Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs setzt:

die Beantwortung des schriftlichen Lernmaterials,
das Anfertigen je einer Projektarbeit aus den Bereichen Einrichtungsleitung und   Pflegedienstleitung,
das Absolvieren eines 40-stündigen Praktikums sowie
die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsseminar voraus.


¹ Das Praktikum und die Projektarbeiteit ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben.

Wichtige Daten in Kürze

Dauer24 Monate
Stundenzahl1210 Stunden
Lehrgangskostenauf Anfrage
Projektarbeit– nur in Bayern –
Prüfungskostenauf Anfrage
Gesamtbetrag auf Anfrage

Ratenzahlung     :  Eine Ratenzahlung ist möglich.
Kursbeginn         : jederzeit

In Bayern ist eine zusätzliche Projektarbeit erforderlich, für deren Erstellung 40 h einzuplanen sind.

Die Kosten für die Prüfungsgebühr werden am Ende des Lehrganges in Rechnung gestellt.

Näheres auf Anfrage.

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