
Informationen zum Lehrgang
(Kombination aus Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung)
Ziel des Lehrganges
Das Sozialmanagement erfordert umfassende Kenntnisse in vielen verschiedenen Bereichen.
Das Berufsbild Sozialmanagement beinhaltet die Fachgebiete Verwaltung und Kostenwesen, Mitarbeiterführung und Personalverwaltung, den großen Bereich der Bewohner bezogenen Aufgaben und die Öffentlichkeitsarbeit, sowie Psychologie, Soziologie und Ethik. Die Weiterbildung erfolgt bequem zu Hause mittels individueller Ausbildungsplanung (auto-didaktisch). Alle Teilnehmer/-innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (Prüfungsseminar) ein Zeugnis und ein Zertifikat, die die Teilnahme an dieser Fortbildung bestätigen und die Qualifikation zur Heimleitung und zur Pflegedienstleitung nachweisen.
Ziele der Qualifikation
Die ständig wachsenden Anforderungen an eine(n) SozialmanagerIn führen zu folgenden Bildungsschwerpunkten:
– | Grundwissen der Psychologie anwenden können |
– | Grundtechniken der Betriebsführung anwenden können |
– | Grundtechniken der Verwaltung anwenden können |
– | Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit erkennen und umsetzen können |
– | Befähigung zur Führung und Leitung |
– | optimalen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen können |
– | Bewohnerbedürfnisse erkennen und diesen Rechnung tragen können |
– | Angehörige zur Einbindung im alltäglichen Heimablauf motivieren |
– | Ergänzung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse |
Zulassungsvoraussetzungen
Da der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges Sozialmanagement sowohl die Qaulifikation zur Einrichtungs- als auch zur Pflegedienstleitung umfasst, sind für diesen Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen beider Ausbildungsgänge zu erfüllen.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur SozialmanagerIn:
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 71 SGB XI Personen, die
– | eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger und |
– | eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können. |
Die Frist beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem der/die SozialmanagerIn bestellt werden soll. Die Frist verlängert sich um Zeiten, in denen eine benannte Fachkraft
– | wegen der Betreuung eines Kindes nicht erwerbstätig war oder |
– | als Pflegeperson nach § 19 SGB XI eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder |
– | an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem Bundes- und Landesrecht anerkannten Abschluss beendet worden ist. Die Frist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten. |
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur SozialmanagerIn:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die
– | eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss nachweisen können |
– | durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung die weiteren für die Leitung des Heims erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben |
– | ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können |
Bewerbungsunterlagen
– | tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift und Datum) |
– | Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) |
– | Nachweis der Berufsausbildung |
– | Nachweis der Berufspraxis |
– | aktuelles polizeiliches Führungszeugnis |
– | ausgefülltes und unterschriebenes zweiseitiges Anmeldeformular |
– | unterschriebene Widerrufsbelehrung |
– | unterschriebene Datenschutzerklärung |
Durchführung des Lehrgangs
Der didaktisch-pädagogisch aufbereitete Lehrgang ist in neun Abschnitte unterteilt und auf eine Dauer von ca. 24 Monaten konzipiert, kann jedoch individuell verlängert werden – und das bis zu einem Vierteljahr kostenfrei.Er wird als berufsbegleitender Lehrgang mit sieben Ausbildungsschnitten, einer Projektarbeit und einem abschließenden Prüfungsseminar in Osnabrück durchgeführt. Der gesamte Zeitaufwand wird mit 1.210 Stunden bewertet.
Die Lehr- und Lernformen sowie das schriftliche Lehrmaterial berücksichtigen die Besonderheiten des Lehrganges und sind geprägt von der Praxiserfahrung unserer Fachdozenten.
Darüber hinaus bieten wir eine ständige Lernbegleitung durch eine(n) Studienberater/in an.
Abschluss des Lehrganges
Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs setzt:
– | die Beantwortung des schriftlichen Lernmaterials, |
– | das Anfertigen je einer Projektarbeit aus den Bereichen Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung, |
– | das Absolvieren eines 40-stündigen Praktikums sowie |
– | die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsseminar voraus. |
¹ Das Praktikum und die Projektarbeiteit ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben.
Wichtige Daten in Kürze
Dauer | 24 Monate |
Stundenzahl | 1210 Stunden |
Lehrgangskosten | auf Anfrage |
Projektarbeit | – nur in Bayern – |
Prüfungskosten | auf Anfrage |
Gesamtbetrag | auf Anfrage |
Ratenzahlung : Eine Ratenzahlung ist möglich.
Kursbeginn : jederzeit
In Bayern ist eine zusätzliche Projektarbeit erforderlich, für deren Erstellung 40 h einzuplanen sind.
Die Kosten für die Prüfungsgebühr werden am Ende des Lehrganges in Rechnung gestellt.
Näheres auf Anfrage.